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Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Anwendungsbereich und Geltung
1.1. Die vorliegenden «Allgemeinen Geschäftsbedingungen», nachfolgend AGB genannt, regeln die Rechte und Pflichten im Verhältnis von GOLTON GmbH, Susenbergstrasse 143, CH-8044 Zürich,nachfolgend GOLTON genannt, als Lieferant zu ihren Kunden. Sie gelten für alle Lieferungen von Produkten und die Erbringung von Dienstleistungen.
1.2. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam oder ungültig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit und Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. In einem solchen Falle ist die ungültige Bestimmung in dem Sinne umzudeuten oder zu ergänzen, dass der mit ihr beabsichtigte Regelungszweck möglichst erreicht wird.
2. Bestellung, Lieferung, Übergabe
2.1. Bestellungen können ausschliesslich elektronisch im Webshop gemacht werden.
2.2. Das Angebot im Webshop ist freibleibend. Die Publikation von Spezifikationen, Lieferumfang etc. erfolgt im Webshop ohne Gewähr.
2.3. Die Angabe eines Liefertermins erfolgt nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr. Dies gilt insbesondere für den Fall von Lieferverzögerungen, z. B. infolge von Nachschubproblemen. Sollte sich eine Lieferung über einen von GOLTON zugesicherten Liefertermin hinaus verzögern, so kann der Kunde nach Ablauf einer von ihm schriftlich anzusetzenden Zusatzfrist von mindestens drei Wochen GOLTON in Verzug setzen und nach ungenutztem Ablauf einer angemessenen weiteren Nachfrist in der Folge von der betreffenden Bestellung zurücktreten. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
2.4. Bei Lieferstörungen infolge von Umständen, auf die GOLTON keinen Einfluss hat, wie z. B. Streik, Aussperrung, Materialausfall, Beförderungs- oder Betriebssperre, fehlende Lieferbereitschaft von Lieferanten oder Transportprobleme, ist GOLTON berechtigt, bestätigte Bestellungen zu annullieren. Der Kunde hat in diesem Fall Anspruch auf Rückerstattung einer allenfalls geleisteten Kaufpreiszahlung; weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
2.5. Vom Kunden gewünschte Bestellungsänderungen oder -annullierungen bedürfen einer schriftlichen Abmachung mit GOLTON. Kosten, die bereits entstanden sind, kann GOLTON dem Kunden belasten.
2.6. GOLTON ist zu Teillieferungen berechtigt.
3. Abnahme und Prüfung
Der Kunde ist verpflichtet, die von GOLTON gelieferten Produkte unmittelbar nach Anlieferung auf deren Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen und etwaige Schäden, Mängel und Beanstandungen unverzüglich nach Entdeckung, spätestens aber fünf Tage nach Anlieferung, GOLTON schriftlich bekannt zugeben. Bei Beanstandungen gilt folgende Regelung: Die Verpackung und der gesamte Verpackungsinhalt müssen vom Kunden aufbewahrt werden und dürfen erst nach schriftlicher Zustimmung von GOLTON entsorgt werden.
4. Übergang von Nutzen und Gefahr
Mit der Übergabe der Produkte an den Transporteur geht die Gefahr auf den Kunden über.
5. Rücksendung von Produkten
5.1. Eine Rücksendung von Produkten durch den Kunden bedarf der vorherigen Zustimmung von GOLTON und erfolgt auf Kosten und Risiko des Kunden. Die Rücksendung der Produkte hat originalverpackt sowie unter Beilage einer Fehler-/Mängelbeschreibung sowie des Kaufbeleges zu erfolgen.
5.2. GOLTON behält sich vor, Produkte mit fehlender, defekter oder beschriebener Originalverpackung bzw. nicht mehr einwandfreie Produkte dem Kunden auf dessen Kosten und Risiko wieder zu retournieren.
5.3. In jedem Fall gelten die von GOLTON definierten Abläufe. Allfällige Rückzahlungen werden an Kunden überwiesen.
6. Preise
6.1. Die Preise von GOLTON verstehen sich rein netto in Schweizer Franken (CHF), inklusive Mehrwertsteuer, Verzollung, Kosten für Verpackung und Versand/Zustellung (Fracht/Transport) sowie Kommissionen.
6.2. Ab einer Bestellmenge von 50 Stück/Exemplaren sind individuelle Preisabsprachen, Lieferbedingungen, Zahlungsformen und Zahlungsbedingungen möglich.
7. Garantie
7.1. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass GOLTON keine Eingangsprüfungen der von Herstellern bzw. Lieferanten gelieferten Produkte vornimmt. Sollte die Lieferung unvollständig sein, liefert GOLTON so schnell wie möglich nach. Eine Bemängelung der Lieferung aus irgendwelchen Gründen entbindet den Kunden nicht von der Bezahlung. 7.2. Der Kunde anerkennt, dass sich die Gewährleistung in der Regel auf Nachbesserung oder Auswechslung der defekten/mangelhaften Produkte beschränkt.
8. Haftung
GOLTON haftet nur für direkten Schaden und nur, wenn der Kunde nachweist, dass dieser durch grobe Fahrlässigkeit oder Absicht von GOLTON, deren Hilfspersonen oder den von GOLTON beauftragten Dritten verursacht wurde. Die Haftung ist auf den Preis der jeweiligen Lieferung/Dienstleistung beschränkt. Jede weitergehende Haftung von GOLTON, deren Hilfspersonen und der von GOLTON beauftragten Dritten für Schäden aller Art ist ausgeschlossen.
9. Schutzrechte
Wenn ein Dritter gegen den Kunden Ansprüche behaupten oder geltend machen sollte wegen Verletzung eines Patent-, Urheber- oder andern gewerblichen Schutzrechtes durch gelieferte Produkte bzw. Produkte aus deren Betrieb, so wird der Kunde GOLTON schriftlich und ohne Verzug über solche Verletzungshinweise oder gestellte Ansprüche in Kenntnis setzen. GOLTON wird diese Hinweise umgehend an den Lieferanten bzw. Hersteller weiterleiten und diesen zur Regelung der Situation auffordern. Der Kunde verzichtet GOLTON gegenüber auf irgendwelche Garantie- oder Haftungsansprüche.
10. Wiederausfuhr
Die von GOLTON vertriebenen Produkte unterliegen den schweizerischen Exportbestimmungen. Der Kunde verpflichtet sich, vor einer allfälligen Wiederausfuhr der Produkte um eine besondere Ausfuhrbewilligung der zuständigen Behörde - zur Zeit die Sektion für Ein- und Ausfuhr des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartementes - nachzusuchen. Diese Verpflichtung ist beim Verkauf oder bei sonstiger Weitergabe der Produkte dem jeweiligen Erwerber mit der Verpflichtung zur Weiterüberbindung zu übertragen.
11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
11.1. Die Einzelverträge sowie die AGB unterstehen ausschliesslich schweizerischem Recht unter ausdrücklichem Ausschluss von staatsvertraglichen Normen, insbesondere des Wiener Kaufrechts.
11.2. Der Gerichtsstand für alle sich aus den vertraglichen Beziehungen unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten befindet sich in Zürich, Schweiz. GOLTON ist berechtigt, den Kunden auch an dessen ordentlichen Gerichtsstand zu belangen.
Zürich, den 17. November 2004
Zahlungsverbindungen:
Migrosbank, 8010 Zürich,
IBAN Nummer elektronisch : CH1409000000873993465
IBAN Nummer in Papierform : IBAN CH14 0900 0000 8739 9346 5